Der Erwerb von Wohneigentum oder Gewerbeimmobilien in Ägypten unterliegt besonderen bundesgesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Rechtssicherheit von Käufer und Verkäufer.
Gesetzliche Vorgaben für ausländische Käufer
Nach Gesetz Nr. 230/1996 dürfen Ausländer höchstens zwei Wohnimmobilien von jeweils bis zu 4.000 qm erwerben. Die Objekte dienen vorrangig Wohnzwecken; eine Veräußerung ist erst nach Ablauf einer 5-jährigen Haltefrist zulässig.
Neues Grundbuchgesetz Nr. 9 von 2022
- Gedeckelte Notariatsgebühr: Die staatliche Gebühr für die Registrierung ist auf höchstens 4.000 EGP festgeschrieben.
- Offizielle digitale Vermessung: Koordinaten werden durch akkreditierte Vermessungsstellen verbindlich ermittelt.
- Rechtssichere Eigentumsurkunde: Garantiert uneingeschränkten Rechtsschutz und zügige Ummeldung von Versorgungsverträgen.
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