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Wirtschaftsgerichtsbarkeit und Vollstreckung von Urteilen in Ägypten

Die ägyptischen Wirtschaftsgerichte (Gesetz Nr. 120/2008) sind spezialisierte Kammern für komplexe Handels-, Banken-, Gesellschafts- und IP-Streitigkeiten mit internationalem Bezug.

Obligatorisches Güteverfahren

Vor Eröffnung der streitigen Verhandlung führt eine richterliche Gütestelle ein 30-tägiges Mediationsverfahren durch, dessen Vergleichsurkunden direkte Vollstreckungskraft entfalten.

Vollstreckung internationaler Schiedssprüche

Ägypten ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens von 1958. Urteile und Schiedssprüche europäischer Schiedsinstitute (DIS, ICC, LCIA) werden durch das Berufungsgericht Kairo unkompliziert mit der Vollstreckungsklausel versehen.

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